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Das Jobcenter Ostholstein ist eine gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und dem Kreis Ostholstein mit Hauptsitz in der Janusstraße 5 in Eutin. Es ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Mit sechs Standorten im Kreisgebiet ist das Jobcenter Ostholstein für einen großen Teil der Ostseeküstenregion im Norden Schleswig-Holsteins erreichbar.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Ostholstein zahlt Grundsicherungsgeld an erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem Regelleistungen zum Lebensunterhalt sowie die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Neben der finanziellen Sicherung unterstützt das Jobcenter mit Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit — etwa Beratung, Qualifizierungen oder die Vermittlung in Beschäftigung. Welche Leistungen im Einzelfall infrage kommen, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Ansprechperson beim Jobcenter. Falls Sie unsicher sind, ob für Ihr Anliegen das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Den Hauptsitz des Jobcenters Ostholstein erreichen Sie telefonisch unter +49 4521 7965-5. Da das Jobcenter sechs Standorte im Kreisgebiet betreibt, lohnt es sich zu prüfen, welcher Standort für Sie wohnortnah liegt. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld auf dieser Seite.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Ostholstein ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 27 Postleitzahlgebiete im Kreis Ostholstein wohnen: 23611, 23617, 23623, 23626, 23629, 23669, 23683, 23684, 23689, 23701, 23714, 23715, 23717, 23730, 23738, 23743, 23744, 23746, 23747, 23749, 23758, 23769, 23774, 23775, 23777, 23779 und 24326.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Eutin betreibt das Jobcenter Ostholstein folgende weitere Standorte:

  • Bad Schwartau, Eutiner Ring 3
  • Fehmarn, Ehlers Kamp 3
  • Neustadt, Klosterstr. 4–8
  • Oldenburg, Schauenburger Str. 21
  • Timmendorfer Strand, Wohldkamp 1
Wussten Sie? Das Jobcenter Ostholstein ist eine gemeinsame Einrichtung von Kreis und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet konkret: Beide Träger sind gemeinsam verantwortlich — die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und einen Teil der Geldleistungen, der Kreis Ostholstein insbesondere für die Kosten der Unterkunft. Für Sie als Antragsteller ist das Jobcenter jedoch eine einzige Anlaufstelle; Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.