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Das Jobcenter Oldenburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Oldenburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich am Stau 70 in 26122 Oldenburg und ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie damit verbundene Eingliederungsleistungen.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter Oldenburg ist für erwerbsfähige Menschen zuständig, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und das 15. Lebensjahr vollendet, die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht haben. Auch Personen, die zwar selbst erwerbstätig sind, aber mit ihrem Einkommen nicht auskommen, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen beantragen. Wer hingegen Arbeitslosengeld I bezieht oder ausschließlich Ansprüche nach dem SGB III hat, ist nicht beim Jobcenter, sondern bei der Agentur für Arbeit Oldenburg zuständig. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Oldenburg bewilligt das Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus vermittelt es Eingliederungsleistungen wie Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen und Förderangebote, die den Weg zurück in Beschäftigung unterstützen sollen. Für Fragen zu Ihrem Anliegen erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 441 21970-0.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Oldenburg ist für Personen zuständig, die in folgenden Postleitzahlgebieten der Stadt Oldenburg wohnen: 26121, 26122, 26123, 26125, 26127, 26129, 26131, 26133 und 26135. Wenn Ihre Postleitzahl nicht in dieser Liste steht, ist möglicherweise ein anderes Jobcenter für Sie zuständig.

Wussten Sie? Das Jobcenter Oldenburg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie praktisch, dass Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung aus einer Hand erhalten — Sie müssen dafür nicht zwei verschiedene Behörden aufsuchen.