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Das Jobcenter Nürnberg-Stadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Nürnberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist am Richard-Wagner-Platz 5 in 90443 Nürnberg ansässig und zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen mit geringem oder keinem Einkommen.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Nürnberg-Stadt prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, bewilligt laufende Zahlungen und übernimmt in bestimmtem Umfang Kosten für Unterkunft und Heizung. Neben der finanziellen Sicherung unterstützt es erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zu festigen – etwa durch Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen oder andere Eingliederungsleistungen. Zuständig ist das Jobcenter, wenn Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben, die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und grundsätzlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Haben Sie Fragen, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Erreichbarkeit und weitere Standorte

Das Jobcenter Nürnberg-Stadt ist telefonisch unter +49 911 4007-100 erreichbar. Weitere Informationen zu Leistungen und Verfahren finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-nürnberg.de. Da das Stadtgebiet Nürnberg flächenmäßig und nach Bevölkerung groß ist, unterhält das Jobcenter neben dem Hauptsitz vier weitere Standorte in verschiedenen Stadtteilen, um Wege kurz zu halten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Nürnberg-Stadt ist für alle Haushalte zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 28 Nürnberger Postleitzahlen zuzuordnen ist: 90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425, 90427, 90429, 90431, 90439, 90441, 90443, 90449, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480, 90482, 90489, 90491.

Weitere Standorte

Nürnberg, Fichtestr. 45
Nürnberg, Nicolaistr. 14
Nürnberg, Platenstr. 46
Nürnberg, Sandstr. 22 / 24

Wussten Sie? Das Grundsicherungsgeld hieß bis zum 30. Juni 2026 Bürgergeld. Seit dem 1. Juli 2026 gilt offiziell der neue Name. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Behörden auf Bescheiden übergangsweise noch die alte Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in dieser Zeit einen Bescheid erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, hat das keine inhaltliche Bedeutung – es handelt sich um dieselbe Leistung nach SGB II.
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