Das Jobcenter Mühldorf am Inn ist die gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit, die Menschen im Landkreis Mühldorf am Inn bei Fragen rund um das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) unterstützt. Die Dienststelle befindet sich am Kellerberg 11 in 84453 Mühldorf und ist für alle Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig — von der ersten Antragstellung bis zur laufenden Betreuung.
Das Jobcenter ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Unterkunftskosten sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle — etwa die Agentur für Arbeit — für Sie zuständig ist, können Sie sich trotzdem hier melden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Sie erreichen das Jobcenter Mühldorf am Inn telefonisch unter +49 8631 1687-610. Weitere Informationen, etwa zu Ansprechpersonen und Abläufen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-muehldorf.de. Die aktuellen Öffnungszeiten sind im Portal in einem gesonderten Feld aufgeführt.
Das Jobcenter Mühldorf am Inn betreut Personen aus insgesamt 27 Postleitzahlbereichen im Landkreis. Zuständig ist die Dienststelle für folgende Postleitzahlen: 83527, 83536, 83546, 83555, 83558, 83559, 83562, 83567, 84419, 84428, 84431, 84437, 84453, 84478, 84494, 84513, 84539, 84544, 84546, 84555, 84559, 84562, 84564, 84565, 84570, 84573 und 84574.