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Das Jobcenter Mönchengladbach ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Mönchengladbach und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Der Hauptstandort befindet sich in der Limitenstraße 144–148 in Mönchengladbach.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Mönchengladbach bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige. Dazu gehören neben der monatlichen Geldleistung auch Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Beide Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag entgegenzunehmen und an die richtige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, bleibt dabei als offizieller Antragstag erhalten.

Beratung und Erreichbarkeit

Das Jobcenter ist telefonisch unter +49 2161 9488-0 erreichbar. Weitere Informationen zu Ansprechpersonen, Terminen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-mg.de. Neben dem Hauptstandort in der Limitenstraße betreibt das Jobcenter Mönchengladbach drei weitere Anlaufstellen im Stadtgebiet, sodass Sie je nach Wohnort eine wohnortnahe Stelle aufsuchen können.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Mönchengladbach ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 13 Postleitzahlgebiete im Stadtgebiet Mönchengladbach wohnen: 41061, 41063, 41065, 41066, 41068, 41069, 41169, 41179, 41189, 41199, 41236, 41238 und 41239.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in der Limitenstraße 144–148 sind folgende Standorte im Stadtgebiet vorhanden:

  • Mönchengladbach, Eickener Straße 38–40
  • Mönchengladbach, Fliethstr. 51–57
  • Mönchengladbach, Lürriper Str. 56
Wussten Sie? Das Jobcenter Mönchengladbach ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit tragen es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass an einem Standort sowohl Leistungen der Grundsicherung als auch Vermittlungsangebote aus einer Hand verfügbar sind — Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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