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Das Jobcenter Märkischer Kreis ist die gemeinsame Einrichtung des Märkischen Kreises und der Bundesagentur für Arbeit, die Menschen im südlichen Sauerland und im Märkischen Sauerland bei Fragen zum Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) unterstützt. Der Hauptsitz befindet sich in der Friedrichstraße 59/61 in Iserlohn. Zuständig ist das Jobcenter, wenn Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet haben, die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Märkischer Kreis prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und zahlt die Leistungen aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Grundsicherungsgeld auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter Sie bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung — etwa durch Beratung, Vermittlung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter begleitet Sie dabei und stimmt gemeinsam mit Ihnen ab, welche Schritte sinnvoll sind.

Antrag stellen

Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie persönlich in einem der Standorte des Jobcenters stellen oder über die Website www.jobcenter-mk.de informieren. Als Antragsdatum gilt der Tag, an dem Sie den Antrag einreichen — nicht der Tag der abschließenden Bearbeitung. Falls Sie sich zunächst an eine andere Behörde wenden sollten, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten; Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten. Sie erreichen das Jobcenter telefonisch unter 02371 785-2000.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Märkischer Kreis ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 25 Postleitzahlgebiete im Märkischen Kreis wohnen: 58507, 58509, 58511, 58513, 58515, 58540, 58553, 58566, 58579, 58636, 58638, 58640, 58642, 58644, 58675, 58706, 58708, 58710, 58762, 58769, 58791, 58802, 58809, 58840, 58849.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Iserlohn (Friedrichstraße 59/61) betreibt das Jobcenter Märkischer Kreis Geschäftsstellen in verschiedenen Städten des Kreises:

  • Altena, Freiheitstr. 24
  • Hemer, Hademareplatz 48
  • Iserlohn, Brausestr. 13–15
  • Kierspe, Springerweg 21
  • Lüdenscheid, Sauerfelder Str. 2
  • Meinerzhagen, Lindenstr. 18
  • Menden, Unnaer Str. 2
  • Plettenberg, Maiplatz 3
  • Werdohl, Heinrichstr. 1a
Wussten Sie? Das Jobcenter Märkischer Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung von Märkischem Kreis und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kommen aus einer Hand. Sie brauchen sich nicht an zwei verschiedene Behörden zu wenden — eine Anlaufstelle genügt für beides.
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  • Montag08:00 - 15:30
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