Das Jobcenter Meißen ist zuständig für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Meißen und hat seinen Sitz in der Loosestraße 17–19 in 01662 Meißen. Es unterstützt erwerbsfähige Menschen, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen oder beziehen, sowie deren Haushaltsangehörige. Träger ist allein der Landkreis Meißen – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.
Das Jobcenter Meißen übernimmt alle Aufgaben rund um das Grundsicherungsgeld in eigener Zuständigkeit: Antragsbearbeitung, Auszahlung, Vermittlung in Arbeit und Förderangebote. Weil der Landkreis Meißen als zugelassener kommunaler Träger eigenständig arbeitet, steht das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein – Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter kreis-meissen.org. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Meißen für Ihre Situation zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Meißen ist telefonisch unter 03521 725-4040 erreichbar. Für diesen Eintrag liegen keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte erkundigen Sie sich direkt per Telefon oder auf der Website, wann das Jobcenter persönlich aufgesucht werden kann und ob Termine vereinbart werden müssen.
Das Jobcenter Meißen ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 19 Postleitzahlgebieten zuständig, die den Landkreis Meißen und seine Gemeinden abdecken: 01445, 01468, 01471, 01558, 01561, 01587, 01589, 01591, 01594, 01609, 01612, 01616, 01619, 01623, 01640, 01662, 01665, 01683 und 01689.