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Das Jobcenter Main-Tauber ist eine gemeinsame Einrichtung des Main-Tauber-Kreises und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz an der Pestalozziallee 17 in Tauberbischofsheim. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die damit verbundene Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Wer im Main-Tauber-Kreis hilfebedürftig ist und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen. Neben der finanziellen Unterstützung bietet es Beratung zur beruflichen Eingliederung, vermittelt in Qualifizierungsmaßnahmen und kann Kosten für Weiterbildung oder Bewerbungen übernehmen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Persönliche Beratung im Landkreis

Das Jobcenter Main-Tauber ist mit insgesamt drei Standorten im Landkreis vertreten. Neben der Hauptstelle in Tauberbischofsheim gibt es Zweigstellen in Bad Mergentheim und Wertheim, sodass Sie je nach Wohnort einen wohnortnahen Anlaufpunkt nutzen können. Für welchen Standort Sie sich entscheiden, hängt in der Regel von Ihrem Wohnort ab; Ihre persönliche Ansprechperson beim Jobcenter kann Ihnen die genaue Zuordnung bestätigen. Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter Main-Tauber unter +49 9341 87-436.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Main-Tauber ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 18 Postleitzahlgebiete im Main-Tauber-Kreis wohnen: 74744, 97877, 97896, 97900, 97922, 97941, 97944, 97947, 97950, 97953, 97956, 97957, 97959, 97980, 97990, 97993, 97996 und 97999.

Weitere Standorte

Bad Mergentheim, Johann-Hammer-Str. 24

Wertheim, Wilhelm Blos Str. 3

Wussten Sie? Das Jobcenter Main-Tauber ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass Ihr persönlicher Ansprechpartner sowohl Leistungen nach SGB II bewilligen als auch Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung einleiten kann — beides läuft über dieselbe Stelle, ohne dass Sie zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.