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Das Jobcenter Lippe ist die zuständige Anlaufstelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II im Kreis Lippe. Es hat seinen Sitz in der Wittekindstraße 2 in Detmold und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Kreis Lippe betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist das Jobcenter für Menschen im erwerbsfähigen Alter, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können und im Zuständigkeitsbereich des Kreises wohnen.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Lippe bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Wohnkosten und vermittelt Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Weil das Jobcenter Lippe als kommunaler Träger eigenständig organisiert ist, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters Lippe ein – Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website www.jobcenter-lippe.de. Die Arbeitsuchendmeldung hingegen läuft wie bundesweit üblich über die Agentur für Arbeit, und Angebote wie die Jobbörse, BERUFENET oder die Weiterbildungssuche stehen Ihnen unabhängig vom Träger offen.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Aktuelle Öffnungszeiten liegen für diese Dienststelle im Verzeichnis nicht vor. Um zu erfahren, wann das Jobcenter persönlich erreichbar ist oder wie Sie einen Termin vereinbaren, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 05231 45990 an das Jobcenter Lippe oder informieren Sie sich auf der Website www.jobcenter-lippe.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Lippe ist für insgesamt 20 Postleitzahlgebiete im Kreis Lippe zuständig. Wenn Ihr Wohnort einer der folgenden Postleitzahlen zugeordnet ist, ist dieses Jobcenter für Sie die richtige Stelle: 32105, 32107, 32108, 32657, 32676, 32683, 32689, 32694, 32699, 32756, 32758, 32760, 32791, 32805, 32816, 32825, 32832, 33189, 33813 und 33818.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger – sogenannte Optionskommunen – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden. Das Jobcenter Lippe gehört dazu. Das bedeutet für Sie konkret: Ansprechpartner für alle Fragen zum Grundsicherungsgeld und zur Arbeitsvermittlung ist ausschließlich das Jobcenter Lippe – nicht die örtliche Agentur für Arbeit.