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Das Jobcenter Landkreis Würzburg ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Menschen im Landkreis Würzburg. Es hat seinen Sitz in der Nürnberger Str. 47a in Würzburg und ist als zugelassener kommunaler Träger ausschließlich vom Landkreis Würzburg betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist es für alle Haushalte mit einem Postleitzahlgebiet im Landkreis Würzburg, nicht für die kreisfreie Stadt Würzburg.

Leistungen und Zugang

Das Jobcenter ist zuständig für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II): das Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung, etwa durch Beratung, Fördermaßnahmen oder Qualifizierungen. Anträge stellen Sie direkt über die eigenen Kanäle des Jobcenters – telefonisch unter +49 931 2996 0 oder über die Website jobcenterwuerzburg.de. Das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung, weil das Jobcenter eigenständig von der Kommune betrieben wird. Reichen Sie Anträge und Unterlagen daher bitte ausschließlich über die Wege ein, die das Jobcenter selbst anbietet.

Wenn Sie unsicher sind, ob dieses Jobcenter zuständig ist

Leistungen zur Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – etwa Arbeitslosengeld I – werden nicht vom Jobcenter, sondern von der Agentur für Arbeit bearbeitet. Falls Sie einen Antrag bei einer unzuständigen Stelle einreichen, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Ihr ursprüngliches Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Würzburg ist für Haushalte in den folgenden 47 Postleitzahlgebieten im Landkreis Würzburg zuständig:

97199, 97204, 97209, 97218, 97222, 97228, 97230, 97232, 97234, 97236, 97237, 97239, 97241, 97243, 97244, 97246, 97247, 97249, 97250, 97252, 97253, 97255, 97256, 97259, 97261, 97262, 97264, 97265, 97268, 97270, 97271, 97273, 97274, 97276, 97277, 97279, 97280, 97283, 97285, 97286, 97288, 97291, 97292, 97294, 97295, 97297, 97299

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die wie das Jobcenter Landkreis Würzburg als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden. Das hat eine praktische Folge: Diese Jobcenter nutzen eigene Antrags- und Kommunikationswege statt des gemeinsamen Portals jobcenter.digital. Wenn Sie Unterlagen einreichen oder einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich daher direkt an dieses Jobcenter – über die Website oder telefonisch.
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