Das Jobcenter Landkreis Rottweil ist die gemeinsame Einrichtung des Landkreises Rottweil und der Bundesagentur für Arbeit, die Menschen im Landkreis bei Fragen zum Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) unterstützt. Der Hauptsitz befindet sich in der Königsberger Straße 5 in 78628 Rottweil. Neben dem Hauptstandort gibt es zwei weitere Anlaufstellen in Oberndorf und Schramberg, um Wege für Menschen in der Fläche des Landkreises kurz zu halten.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Es prüft den Anspruch auf Grundsicherungsgeld und bewilligt die Leistungen. Außerdem werden über das Jobcenter Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten, etwa Beratungsgespräche, Maßnahmen zur Qualifizierung oder die Vermittlung in Beschäftigung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Ihren Fall zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Landkreis Rottweil ist telefonisch unter +49 741 209605-0 erreichbar. Für eine persönliche Beratung empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Terminmöglichkeiten und Öffnungszeiten auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-lk-rottweil.de. Dort finden Sie auch Informationen zu den Anlaufstellen in Oberndorf und Schramberg, falls ein Standort näher an Ihrem Wohnort liegt.
Das Jobcenter Landkreis Rottweil ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 24 Postleitzahlgebieten, die das gesamte Kreisgebiet abdecken: 72160, 72172, 72175, 72186, 72189, 77761, 77773, 78144, 78628, 78652, 78655, 78658, 78661, 78662, 78664, 78667, 78669, 78713, 78727, 78730, 78733, 78736, 78737, 78739.
Oberndorf, Hauptstr. 4
Schramberg, Gewerbepark H.A.U. 8