Das Jobcenter Landkreis Reutlingen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Reutlingen und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Albstraße 83 in 72764 Reutlingen und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Landkreis Reutlingen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Das Jobcenter zahlt Grundsicherungsgeld als monatliche Geldleistung und übernimmt dabei auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Jobcenter Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an — dazu gehören Beratung, Vermittlung in Beschäftigung sowie die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Zuständig ist das Jobcenter für Personen im erwerbsfähigen Alter, die hilfebedürftig sind. Wer hingegen Arbeitslosengeld I nach SGB III beansprucht, wendet sich an die Agentur für Arbeit. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Sie erreichen das Jobcenter Landkreis Reutlingen telefonisch unter +49 7121 309-577. Weitere Informationen zu Öffnungszeiten, Ansprechpersonen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jc-reutlingen.de. Für persönliche Vorsprachen empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Das Jobcenter Landkreis Reutlingen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 31 Postleitzahlgebiete im Landkreis wohnen: 72124, 72141, 72525, 72531, 72532, 72534, 72537, 72539, 72555, 72574, 72581, 72582, 72584, 72585, 72587, 72661, 72760, 72762, 72764, 72766, 72768, 72770, 72793, 72800, 72805, 72813, 72818, 72820, 72827, 72829, 88529.
Neben dem Hauptstandort in Reutlingen gibt es eine weitere Anlaufstelle:
Münsingen, Hauptstraße 34