Das Jobcenter Landkreis Ravensburg ist in Weingarten (Sauterleutestr. 34) ansässig und zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt. Es betreut einen großen Flächenlandkreis im östlichen Baden-Württemberg mit insgesamt 37 Postleitzahlen.
Wenn Sie im Landkreis Ravensburg Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, wenden Sie sich für Grundsicherungsgeld und begleitende Unterstützung an dieses Jobcenter. Das Jobcenter ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Ravensburg betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat eine konkrete Folge für Ihre Antragstellung: Das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein; Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter rv.de. Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihren Antrag das Jobcenter oder eine andere Stelle zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Für diese Dienststelle liegen keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Aktuelle Sprechzeiten und Terminvereinbarungen erfragen Sie am besten telefonisch unter 0751 85-8000 oder über die Website des Jobcenters. Die Arbeitsuchendmeldung läuft stets über die Agentur für Arbeit – auch wenn Sie Leistungen beim Jobcenter beziehen.
Das Jobcenter Landkreis Ravensburg ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in folgenden 37 Postleitzahlgebieten des Landkreises: 88147, 88212, 88213, 88214, 88239, 88250, 88255, 88260, 88263, 88267, 88271, 88273, 88276, 88279, 88281, 88284, 88285, 88287, 88289, 88299, 88316, 88317, 88319, 88326, 88339, 88353, 88361, 88364, 88368, 88370, 88371, 88373, 88374, 88376, 88377, 88379 und 88410.