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Das Jobcenter Landkreis Peine ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Peine. Es hat seinen Sitz in der Stederdorfer Straße 24 in 31224 Peine und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wer im Landkreis Peine hilfebedürftig ist und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Unterstützung bei der Arbeitsuche benötigt, wendet sich direkt an diese Dienststelle.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Landkreis Peine bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige und unterstützt bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Weil der Landkreis Peine als zugelassener kommunaler Träger das Jobcenter eigenständig betreibt, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle ein – Informationen dazu erhalten Sie telefonisch unter 05171 401-0 oder auf der Website www.landkreis-peine.de. Die Online-Dienste der Bundesagentur für Arbeit wie die Jobbörse, BERUFENET oder die Weiterbildungssuche können Sie unabhängig davon wie gewohnt nutzen.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Für diese Dienststelle liegen derzeit keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter 05171 401-0 oder auf der offiziellen Website www.landkreis-peine.de nach den aktuellen Sprech- und Öffnungszeiten, bevor Sie persönlich vorbeikommen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Peine ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden zehn Postleitzahlgebiete wohnen: 31224, 31226, 31228, 31234, 31241, 31246, 31249, 38159, 38176 und 38268. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort zu diesem Zuständigkeitsbereich gehört, können Sie das telefonisch oder über die Website klären.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie das Jobcenter Landkreis Peine. Das hat eine praktische Folge für Sie: Anträge und Dokumente laufen nicht über zentrale Portale der Bundesagentur für Arbeit, sondern direkt über die Kanäle des Landkreises. Im Zweifelsfall müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie zunächst die falsche Stelle kontaktieren: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.