Das Jobcenter Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Die Dienststelle hat ihren Sitz in der Virchowstraße 14–16 in Neuruppin und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie im erwerbsfähigen Alter sind, Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind. Neben dem Grundsicherungsgeld umfasst das Angebot Unterstützung bei der Jobsuche, Qualifizierung und weiteren Eingliederungsmaßnahmen. Da das Jobcenter als kommunaler Träger organisiert ist, läuft die Antragstellung nicht über das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit – dieses Portal steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie stattdessen über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein; Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website oder erhalten Sie telefonisch.
Zu den aktuellen Öffnungszeiten liegen derzeit keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Jobcenter – telefonisch unter +49 3394 465400 oder über die offizielle Website unter ostprignitz-ruppin.de. Dort finden Sie auch aktuelle Hinweise zur Terminvereinbarung und zu weiteren Kontaktwegen.
Das Jobcenter Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist für Personen zuständig, deren Wohnsitz in einem der folgenden elf Postleitzahlgebiete liegt: 16816, 16818, 16827, 16831, 16833, 16835, 16837, 16845, 16866, 16868 und 16909. Wenn Sie unsicher sind, ob diese Dienststelle für Sie zuständig ist, können Sie sich dennoch hier melden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.