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Das Jobcenter Landkreis Osnabrück ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II im Landkreis Osnabrück. Die Dienststelle sitzt am Schölerberg 1 in 49082 Osnabrück und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Sie unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Haushaltsangehörige bei der Sicherung des Lebensunterhalts und bei der Vermittlung in Arbeit.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Landkreis Osnabrück bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft und erbringt weitere Leistungen nach dem SGB II. Weil der Landkreis Osnabrück eine Optionskommune ist, läuft die Antragstellung nicht über das Bundesportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit – dieses Portal steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie direkt über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein; aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-osnabrueck.de. Die Arbeitsuchendmeldung sowie die Angebote der Bundesagentur für Arbeit wie die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche stehen Ihnen unabhängig davon weiterhin offen.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Aktuelle Öffnungszeiten liegen für diese Dienststelle im Verzeichnis nicht vor. Bitte erfragen Sie die Zeiten direkt beim Jobcenter: telefonisch unter 0541 501-0 oder über die Website des Landkreises. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Landkreis Osnabrück für Ihren Fall zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Osnabrück ist zuständig für 32 Postleitzahlgebiete im Landkreis Osnabrück. Prüfen Sie anhand Ihrer Postleitzahl, ob diese Dienststelle für Sie zuständig ist: 49124, 49134, 49143, 49152, 49163, 49170, 49176, 49179, 49186, 49191, 49196, 49201, 49205, 49214, 49219, 49324, 49326, 49328, 49565, 49577, 49584, 49586, 49593, 49594, 49596, 49597, 49599, 49610, 49626, 49635, 49637, 49638.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden. Das Jobcenter Landkreis Osnabrück gehört dazu. Für Sie als Leistungsberechtigte bedeutet das vor allem eines: Anträge und Unterlagen gehen nicht über das Bundesportal jobcenter.digital, sondern direkt an den Landkreis. Wer sich dennoch zunächst an eine andere Stelle wendet, verliert dadurch keine Ansprüche – der Antrag wird weitergeleitet, und der Einreichungstag bleibt gültig.