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Das Jobcenter Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Hans-Böckler-Str. 3 in 91413 Neustadt a.d. Aisch und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren sowie deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bewilligt und zahlt das Grundsicherungsgeld als monatliche Geldleistung und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben fördert es die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – etwa durch Qualifizierungsmaßnahmen, Eingliederungsvereinbarungen oder die Vermittlung in Arbeit. Wer nicht sicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für ihn zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Für eine erste Kontaktaufnahme oder konkrete Fragen zu Ihrem Anliegen erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 9161 8844-885. Bringen Sie zu einem persönlichen Termin alle Unterlagen mit, die Ihre aktuelle Einkommens- und Wohnsituation belegen – das beschleunigt die Bearbeitung Ihres Anliegens spürbar. Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie auch schriftlich einreichen; der Tag des Eingangs gilt dann als Antragsdatum.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 33 Postleitzahlen des Landkreises Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim gemeldet sind:

90616, 90619, 91413, 91438, 91443, 91448, 91456, 91459, 91460, 91462, 91463, 91465, 91466, 91468, 91469, 91471, 91472, 91474, 91477, 91478, 91480, 91481, 91483, 91484, 91486, 91489, 91593, 91605, 91613, 91619, 96152, 97215, 97258.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Neustadt a.d. Aisch betreibt das Jobcenter eine weitere Geschäftsstelle:

Bad Windsheim, Ostring 13

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit tragen es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus einer Hand kommen – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Stellen wenden.