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Das Jobcenter Landkreis Miltenberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Miltenberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt am Bauscherweg 6 in Miltenberg und ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber nicht genug eigenes Einkommen haben.

Welche Leistungen Sie hier beantragen können

Das Jobcenter Landkreis Miltenberg bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen. Dazu gehören Leistungen für den Lebensunterhalt sowie Unterstützung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Außerdem begleitet das Jobcenter Menschen auf dem Weg zurück in Arbeit oder Ausbildung – zum Beispiel durch Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen oder andere Eingliederungsleistungen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Reichen Sie Ihren Antrag ein – Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

So erreichen Sie das Jobcenter

Das Jobcenter ist unter der Telefonnummer +49 9371 6694-0 erreichbar. Die Adresse lautet Bauscherweg 6, 63897 Miltenberg. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie direkt in diesem Verzeichniseintrag.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Miltenberg ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 32 Postleitzahlgebieten zuständig, die den Landkreis Miltenberg und angrenzende Bereiche abdecken:

63785, 63820, 63834, 63839, 63840, 63843, 63849, 63853, 63863, 63868, 63897, 63906, 63911, 63916, 63920, 63924, 63925, 63927, 63928, 63930, 63931, 63933, 63934, 63936, 63937, 63939, 97896, 97901, 97903, 97904, 97906, 97909

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Miltenberg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam betreiben und beide Seiten Verantwortung tragen. Für Sie als Leistungsberechtigte hat das einen praktischen Vorteil: Sie haben eine einzige Anlaufstelle, die sowohl Geldleistungen als auch Vermittlung in Arbeit aus einer Hand anbietet, ohne dass Sie zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.