Das Jobcenter Landkreis Lüneburg ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Lüneburg und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Volgershall 1 in Lüneburg. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis Lüneburg. Wer Leistungen beantragen oder Fragen zu einer laufenden Bewilligung klären möchte, wendet sich an diese Stelle.
Das Jobcenter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die trotz Erwerbsfähigkeit vorübergehend kein ausreichendes Einkommen haben. Neben dem monatlichen Grundsicherungsgeld können Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Unterstützung, etwa für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, beantragt werden. Gleichzeitig begleitet das Jobcenter die berufliche Eingliederung: Vermittlung in Arbeit, Förderung von Weiterbildung und individuelle Beratung gehören zu den gesetzlichen Aufgaben nach SGB II. Wenn sich nach einem Gespräch herausstellt, dass für Ihr Anliegen eine andere Behörde zuständig ist, leitet das Jobcenter Ihren Antrag nach § 16 SGB I an die richtige Stelle weiter; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Landkreis Lüneburg erreichen Sie telefonisch unter +49 4131 6037-0. Weitere Informationen, unter anderem zu Antragsformularen und aktuellen Hinweisen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-lueneburg.de. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten sind dort sowie im Portalbereich dieser Seite angegeben.
Das Jobcenter Landkreis Lüneburg ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 32 Postleitzahlgebieten zuständig, die den Landkreis Lüneburg vollständig abdecken:
19273, 21335, 21337, 21339, 21354, 21357, 21358, 21360, 21365, 21368, 21369, 21371, 21379, 21380, 21382, 21385, 21386, 21388, 21391, 21394, 21397, 21398, 21400, 21401, 21403, 21406, 21407, 21409, 21444, 21447, 21449, 21522.