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Das Jobcenter Landkreis Lichtenfels ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Lichtenfels und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Conrad-Wagner-Straße 2 in 96215 Lichtenfels und ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Was das Jobcenter für Sie tun kann

Wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Lichtenfels wohnen, können Sie hier Grundsicherungsgeld beantragen. Das Jobcenter prüft Ihren Anspruch, bewilligt laufende Leistungen und unterstützt Sie dabei, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Dazu gehören Beratung, Vermittlung und gegebenenfalls Fördermaßnahmen. Auch wenn Sie bereits arbeiten, aber trotzdem nicht genug zum Leben haben, kann ein Anspruch auf ergänzendes Grundsicherungsgeld bestehen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Stelle zuständig ist

Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle ist. Das Jobcenter ist für Menschen zuständig, die Grundsicherungsgeld nach SGB II beziehen oder beantragen möchten. Die Agentur für Arbeit ist hingegen für das Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig, das an eine vorherige Beschäftigung und Beitragszahlung geknüpft ist. Falls Sie einen Antrag bei der falschen Stelle stellen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Lichtenfels ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden Postleitzahlgebiete im Landkreis Lichtenfels wohnen: 96215, 96224, 96231, 96247, 96250, 96257, 96260, 96264, 96272 und 96275.

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Lichtenfels ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam Träger sind und beide Seiten an Entscheidungen beteiligt sind. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden aus einer Hand betreut, ohne dass Sie sich an zwei verschiedene Behörden wenden müssen.
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