Das Jobcenter Landkreis Karlsruhe ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Karlsruhe und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist in der Brauerstraße 10 in Karlsruhe ansässig und zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) — also für erwerbsfähige Personen im Landkreis, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Das Jobcenter bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld und übernimmt die Kosten der Unterkunft, soweit sie angemessen sind. Gleichzeitig unterstützt es erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern — etwa durch Beratung, Vermittlung in Arbeit oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Für Anliegen rund um Arbeitslosengeld I hingegen ist die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt zuständig; wenn Sie sich versehentlich an das falsche Jobcenter wenden, ist die Behörde nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt erhalten.
Sie erreichen das Jobcenter Landkreis Karlsruhe telefonisch unter +49 721 823-3162. Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, beachten Sie bitte die im Portal angegebenen Öffnungszeiten. Bringen Sie zu Terminen alle relevanten Unterlagen mit — etwa Einkommensnachweise, Mietvertrag und Personalausweis —, damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann.
Das Jobcenter Landkreis Karlsruhe ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift in einer der folgenden 33 Postleitzahlen liegt: 68753, 68794, 75015, 75031, 75038, 75045, 75053, 75056, 75057, 75059, 76275, 76287, 76297, 76307, 76316, 76327, 76337, 76344, 76351, 76356, 76359, 76646, 76661, 76669, 76676, 76684, 76689, 76694, 76698, 76703, 76706, 76707, 76709.
Neben dem Hauptstandort in Karlsruhe betreibt das Jobcenter Landkreis Karlsruhe vier weitere Anlaufstellen im Kreisgebiet: