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Das Jobcenter Landkreis Heilbronn ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Heilbronn und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Rosenbergstraße 59 in 74074 Heilbronn und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und deren Haushaltsangehörige im Landkreis Heilbronn.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter erbringt Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht und Sie erwerbsfähig sind. Neben dem Grundsicherungsgeld können Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragt werden. Dazu gehören unter anderem Weiterbildungen, Bewerbungstraining oder die Förderung beruflicher Qualifikationen. Zuständig ist das Jobcenter auch, wenn Sie Arbeit suchen und gleichzeitig auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Wer hingegen Arbeitslosengeld I beansprucht — also eine Versicherungsleistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) —, wendet sich an die Agentur für Arbeit, nicht an das Jobcenter.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Landkreis Heilbronn telefonisch unter +49 7131 3951-593. Weitere Informationen, Formulare und aktuelle Hinweise finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-landkreis-heilbronn.de. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Landkreis Heilbronn für Ihren Fall zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Heilbronn ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 49 Postleitzahlgebiete wohnen:

71543, 71577, 71717, 71720, 74172, 74177, 74182, 74189, 74193, 74196, 74199,
74206, 74211, 74219, 74223, 74226, 74229, 74232, 74235, 74239, 74243, 74245,
74246, 74248, 74249, 74251, 74252, 74254, 74255, 74257, 74259, 74336, 74348,
74357, 74360, 74363, 74374, 74382, 74388, 74389, 74397, 74831, 74861, 74906,
74912, 74930, 74936, 75031, 75050

Wussten Sie? Zum 1. Juli 2026 wurde das bisherige Bürgergeld gesetzlich in „Grundsicherungsgeld” umbenannt. Behörden dürfen auf Bescheiden und Schreiben noch bis zum 31. Dezember 2026 die alte Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also nach dem 1. Juli 2026 einen Bescheid erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, ist das rechtlich korrekt und kein Fehler.
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