Das Jobcenter Landkreis Göttingen ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen. Es unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können, und begleitet sie bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Die Dienststelle ist in der Reinhäuser Landstr. 4 in 37083 Göttingen erreichbar.
Das Jobcenter Landkreis Göttingen ist für alle Leistungen nach dem SGB II zuständig: dazu gehören die Regelleistung zum Lebensunterhalt, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie sich an beide Stellen wenden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Da das Jobcenter Landkreis Göttingen als zugelassener kommunaler Träger eigenständig von der Kommune betrieben wird, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters ein. Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.landkreisgoettingen.de. Für aktuelle Öffnungszeiten und persönliche Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0551 525-0 an die Dienststelle oder schauen Sie auf der Website nach, da für diesen Eintrag keine gesicherten Öffnungszeiten vorliegen.
Das Jobcenter Landkreis Göttingen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 29 Postleitzahlgebiete wohnen: 34346, 34355, 37073, 37075, 37077, 37079, 37081, 37083, 37085, 37115, 37120, 37124, 37127, 37130, 37133, 37136, 37139, 37197, 37199, 37412, 37431, 37434, 37441, 37445, 37447, 37449, 37520, 37534 und 37539. Liegt Ihre Adresse in einem anderen Postleitzahlgebiet, ist möglicherweise ein anderes Jobcenter für Sie zuständig.