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Das Jobcenter Landkreis Göppingen ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg. Es handelt sich um eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Göppingen und der Bundesagentur für Arbeit. Der Hauptsitz befindet sich in der Mörikestraße 15 in Göppingen.

Leistungen und Zugang

Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind, mindestens 15 Jahre alt und das Rentenalter noch nicht erreicht haben, Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. In diesen Fällen können Sie Grundsicherungsgeld beantragen. Das Jobcenter ist außerdem für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zuständig, etwa Beratung, Vermittlung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Anträge können Sie telefonisch unter +49 7161 9770-751 ankündigen oder direkt über die Website www.jobcenter-goeppingen.de stellen.

Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter für Sie zuständig ist

Nicht in jedem Fall ist das Jobcenter die richtige Anlaufstelle. Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder beantragt, wendet sich an die Agentur für Arbeit – diese ist für Leistungen nach SGB III zuständig, während das Jobcenter für SGB-II-Leistungen zuständig ist. Falls Sie sich an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Göppingen ist für 42 Postleitzahlgebiete im Landkreis zuständig. Dazu gehören folgende Postleitzahlen:

73033, 73035, 73037, 73054, 73061, 73066, 73072, 73079, 73084, 73087, 73092, 73095, 73098, 73099, 73101, 73102, 73104, 73105, 73107, 73108, 73110, 73111, 73113, 73114, 73116, 73117, 73119, 73235, 73278, 73312, 73326, 73329, 73333, 73337, 73342, 73344, 73345, 73347, 73349, 73529, 73547, 89558

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Göppingen gibt es einen weiteren Standort:

Geislingen, Gutenbergstraße 21

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell „Grundsicherungsgeld”. Behörden dürfen auf Bescheiden jedoch noch bis zum 31. Dezember 2026 die bisherige Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in dieser Übergangszeit einen Bescheid erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, hat das keine Auswirkungen auf Ihre Leistungen – es handelt sich um dieselbe Leistung unter neuem Namen.
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