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Das Jobcenter Landkreis Germersheim ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Germersheim und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in der Waldstraße 13 in Germersheim. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis. Wer Unterstützung bei Arbeitslosigkeit oder zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Landkreis Germersheim prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und entscheidet über deren Bewilligung. Zu den Leistungen gehören neben dem monatlichen Lebensunterhalt auch Unterstützung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu zählen etwa Bewerbungstraining, Fördermaßnahmen und die Beratung durch persönliche Ansprechpersonen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter ist telefonisch unter +49 7274 7011-0 erreichbar. Weitere Informationen zu Zuständigkeiten, Formularen und Ansprechpersonen finden Sie auf der offiziellen Website unter jobcenter-germersheim.de. Für persönliche Vorsprachen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Germersheim ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 25 Postleitzahlgebieten zuständig: 67360, 67361, 67363, 67365, 67366, 67368, 67378, 76726, 76744, 76751, 76756, 76761, 76764, 76767, 76768, 76770, 76771, 76773, 76774, 76776, 76777, 76779, 76870, 76872 und 76879. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Germersheim betreibt das Jobcenter eine weitere Anlaufstelle:

Kandel, Saarstraße 93

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Germersheim ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Arbeitsvermittlung aus einer Hand kommen — Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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