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Das Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Erlangen-Höchstadt und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Karl-Zucker-Str. 12 in Erlangen und ist zuständig für Leistungen nach dem SGB II – also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für erwerbsfähige Menschen und die Mitglieder ihrer Haushalte.

Wer wird hier beraten und unterstützt?

Wenn Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet haben, die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können Sie beim Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt Grundsicherungsgeld beantragen. Die Leistung umfasst neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Wohnkosten sowie – soweit nötig – Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Auch Angehörige, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, werden in die Leistungsberechnung einbezogen.

Unterstützung auf dem Weg in Arbeit

Neben der finanziellen Sicherung bietet das Jobcenter Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung an – etwa Qualifizierungen, Bewerbungstraining oder die Vermittlung in Arbeit. Sie erhalten eine persönliche Ansprechperson, die Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten kennenlernt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Beide Stellen sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 23 Postleitzahlgebiete wohnen: 90542, 90562, 91054, 91074, 91077, 91080, 91083, 91085, 91086, 91088, 91091, 91093, 91096, 91097, 91315, 91325, 91334, 91341, 91350, 91475, 91487, 96172 und 96193.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Erlangen betreibt das Jobcenter einen weiteren Standort:

Höchstadt, Schloßberg 10

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt ist als gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit organisiert. Das bedeutet für Sie konkret: Beide Träger sind an Entscheidungen beteiligt, und Sie haben bei Widersprüchen eine klar geregelte Anlaufstelle. Davon zu unterscheiden sind die bundesweit 104 sogenannten zugelassenen kommunalen Träger, bei denen der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die Aufgaben des Jobcenters vollständig allein übernimmt – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.