Das Jobcenter Landkreis Coesfeld ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Coesfeld. Die Dienststelle hat ihren Sitz in der Friedrich-Ebert-Str. 7 in 48653 Coesfeld und deckt ein weiträumiges Gebiet im Münsterland und der angrenzenden Region ab. Als zugelassener kommunaler Träger wird das Jobcenter allein vom Landkreis betrieben.
Das Jobcenter ist zuständig für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II): dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts durch Grundsicherungsgeld sowie Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit, etwa durch Vermittlung, Qualifizierungen oder geförderte Beschäftigung. Weil der Landkreis Coesfeld als Optionskommune gilt, läuft die Antragstellung nicht über das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit — dieses Portal steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters ein. Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-kreis-coesfeld.de.
Für diese Dienststelle liegen derzeit keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Um aktuelle Sprechzeiten zu erfragen, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 02541 18-5800 an das Jobcenter oder besuchen Sie die offizielle Website. Dort finden Sie auch Hinweise zu Terminen, Erreichbarkeit und möglichen digitalen Kontaktwegen.
Das Jobcenter Landkreis Coesfeld ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden elf Postleitzahlgebieten, die verschiedene Gemeinden und Städte im Landkreis sowie angrenzende Bereiche umfassen: 48249, 48301, 48308, 48329, 48653, 48720, 48727, 59348, 59387, 59394 und 59399.