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Das Jobcenter Landkreis Calw ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Calw und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in der Bahnhofstraße 37 in Nagold. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Arbeit sichern können. Neben Nagold betreibt das Jobcenter zwei weitere Standorte im Landkreis, um die Wege für Ratsuchende kurz zu halten.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Landkreis Calw bewilligt und zahlt Grundsicherungsgeld an erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Haushaltsangehörige. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und vermittelt in Qualifizierungsmaßnahmen. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seine Situation zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

So erreichen Sie das Jobcenter

Den Hauptstandort in Nagold erreichen Sie telefonisch unter +49 7452 9190-0. Weitere Informationen zu Leistungen, Ansprechpersonen und Formularen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-landkreis-calw.de. Für Bewohnerinnen und Bewohner im nördlichen und westlichen Landkreis stehen die Nebenstellen in Bad Wildbad und Calw zur Verfügung.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Calw ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 25 Postleitzahlen zuzuordnen ist: 72202, 72213, 72218, 72221, 72224, 72226, 72227, 72229, 75323, 75328, 75335, 75337, 75339, 75365, 75378, 75382, 75385, 75387, 75389, 75391, 75394, 75395, 75397, 75399 und 76332.

Weitere Standorte

Bad Wildbad, Paulinenstr. 132

Calw, Untere Brücke 1

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 heißt das bisherige Bürgergeld offiziell „Grundsicherungsgeld”. Behörden dürfen auf Bescheiden jedoch noch bis zum 31. Dezember 2026 die frühere Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in dieser Übergangszeit einen Bescheid mit dem Aufdruck „Bürgergeld” erhalten, ist das rechtlich korrekt und bedeutet keine Änderung Ihrer Leistungen.
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