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Das Jobcenter Landkreis Borken ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Borken. Es hat seinen Sitz in der Burloer Str. 93 in 46325 Borken und wird als zugelassener kommunaler Träger eigenständig vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Anlaufstelle.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Landkreis Borken bewilligt Grundsicherungsgeld, unterstützt bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und vermittelt Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Weil der Landkreis Borken ein zugelassener kommunaler Träger ist, läuft die Antragstellung nicht über das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit – dieses Portal steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters ein; Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website www.jobcenter-kreis-borken.de. Die Arbeitsuchendmeldung erfolgt wie überall in Deutschland über die Agentur für Arbeit, unabhängig davon, welches Jobcenter für Sie zuständig ist.

Öffnungszeiten und Kontakt

Aktuelle Öffnungszeiten liegen für diese Dienststelle im Verzeichnis nicht vor. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter: telefonisch unter 02861 681-100 oder auf der Website www.jobcenter-kreis-borken.de. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Jobcenter Landkreis Borken für Sie zuständig ist, nehmen Sie ruhig Kontakt auf: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Borken ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 19 Postleitzahlgebiete wohnen: 46325, 46342, 46348, 46354, 46359, 46395, 46397, 46399, 46414, 46419, 48599, 48619, 48624, 48683, 48691, 48703, 48712, 48734 und 48739. Das Gebiet erstreckt sich damit über einen großen Teil des Landkreises Borken im westlichen Münsterland und im Grenzraum zu den Niederlanden.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie dieses hier. Der praktische Unterschied für Sie: Anträge, Bescheide und persönliche Beratung laufen vollständig über das Jobcenter des Landkreises, nicht über die Bundesagentur für Arbeit. Für Fragen zu Ihren Leistungen ist daher ausschließlich das Jobcenter Landkreis Borken Ihre Ansprechstelle.