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Das Jobcenter Landkreis Biberach ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Biberach. Es hat seinen Sitz in der Rollinstraße 9 in Biberach an der Riß und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Biberach organisiert und betrieben. Zuständig ist es für Menschen, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Heizung und vermittelt Eingliederungsleistungen wie Qualifizierungsmaßnahmen oder geförderte Beschäftigung. Wenn Sie Leistungen beantragen möchten, wenden Sie sich direkt an dieses Jobcenter — Anträge und Unterlagen laufen über die eigenen Kanäle der Dienststelle. Das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung, da der Landkreis das Jobcenter eigenständig betreibt. Informieren Sie sich auf der Website des Jobcenters unter www.biberach.de/jobcenter, welche Einreichungswege angeboten werden.

Arbeitssuche und weitere Onlinedienste

Die Arbeitsuchendmeldung läuft grundsätzlich über die Agentur für Arbeit und ist unabhängig davon, welches Jobcenter für Sie zuständig ist. Auch die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit stehen Ihnen offen und können unabhängig von der Trägerform dieses Jobcenters genutzt werden. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Biberach oder eine andere Stelle — etwa die Rentenversicherung oder das Sozialamt — für Ihre Situation zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, falsch adressierte Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Biberach ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 35 Postleitzahlbereichen zuständig, die das gesamte Kreisgebiet abdecken: 88348, 88400, 88416, 88422, 88427, 88430, 88433, 88436, 88437, 88441, 88444, 88447, 88448, 88450, 88451, 88453, 88454, 88456, 88457, 88459, 88471, 88477, 88480, 88483, 88484, 88486, 88487, 88489, 88499, 88515, 88521, 88524, 88525, 88527 und 89165.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden — ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das Jobcenter Landkreis Biberach gehört dazu. Das hat eine konkrete Folge für Ihren Antrag: Anders als bei gemeinsamen Einrichtungen läuft hier alles über die eigenen Kanäle des Landkreises. Das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur ist in solchen Fällen nicht nutzbar.
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