Das Jobcenter Landkreis Aschaffenburg ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Aschaffenburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz in der Langen Straße 17 in Aschaffenburg und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Landkreis Aschaffenburg.
Wenn Sie im Landkreis Aschaffenburg wohnen, erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Stelle. Es prüft Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld und bewilligt gegebenenfalls Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeit. Sind Sie nicht erwerbsfähig oder beziehen Sie ausschließlich Arbeitslosengeld nach SGB III, ist nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit zuständig. Falls Sie sich zunächst an die falsche Stelle wenden, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Landkreis Aschaffenburg erreichen Sie telefonisch unter +49 6021 390-850. Weitere Informationen, etwa zu Antragsunterlagen und Beratungsangeboten, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-aschaffenburg.de. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte direkt dem Portal oder der Website, da diese sich ändern können.
Das Jobcenter Landkreis Aschaffenburg ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 30 Postleitzahlgebieten zuständig, die das Gebiet des Landkreises Aschaffenburg abdecken:
63755, 63762, 63768, 63773, 63776, 63791, 63796, 63801, 63808, 63811, 63814, 63825, 63826, 63828, 63829, 63831, 63846, 63856, 63857, 63860, 63863, 63864, 63867, 63869, 63871, 63872, 63874, 63875, 63877, 63879