Das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Potsdam und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich am Horstweg 102–108 in 14478 Potsdam und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen im Stadtgebiet.
Das Jobcenter bewilligt finanzielle Grundsicherung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören neben dem monatlichen Grundsicherungsgeld auch Leistungen zur Unterkunft und Heizung sowie Unterstützung für besondere Bedarfe. Parallel dazu vermittelt das Jobcenter in Arbeit und Ausbildung, koordiniert Qualifizierungsmaßnahmen und begleitet den Weg zurück in eine Beschäftigung. Ansprechpersonen sind jeweils persönlich zugewiesen, sodass Sie einen festen Kontakt für Ihre Leistungsakte haben.
Wenn Sie erstmals Grundsicherungsgeld beantragen möchten, können Sie sich telefonisch unter +49 331 880-4000 oder über die Website jobcenter-potsdam.de informieren und einen Termin vereinbaren. Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam ist für alle Adressen innerhalb der folgenden neun Potsdamer Postleitzahlbereiche zuständig: 14461, 14467, 14469, 14471, 14473, 14476, 14478, 14480 und 14482.
Potsdam, Horstweg 96