Das Jobcenter LK Neuburg-Schrobenhausen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz am Längenmühlweg 24 in 86633 Neuburg an der Donau und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis.
Das Jobcenter ist für Sie zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt, solange eigenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden — etwa durch Vermittlung, Qualifizierung oder weitere Hilfen. Für Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach SGB III, also das klassische Arbeitslosengeld I, ist hingegen die Agentur für Arbeit zuständig, nicht das Jobcenter.
Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie telefonisch unter +49 8431 6731-66 ankündigen oder persönlich am Längenmühlweg 24 in Neuburg stellen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter für Ihre Situation die richtige Stelle ist, können Sie sich dennoch dort melden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten. Eine offizielle Website des Jobcenters ist derzeit nicht bekannt; aktuelle Informationen erfragen Sie am besten telefonisch.
Das Jobcenter LK Neuburg-Schrobenhausen ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 18 Postleitzahlgebieten zuständig, die das gesamte Kreisgebiet abdecken: 85123, 86529, 86561, 86562, 86564, 86565, 86571, 86579, 86633, 86643, 86666, 86668, 86669, 86673, 86676, 86697, 86701 und 86706.