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Das Jobcenter Kyffhäuserkreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Kyffhäuserkreis und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Artern, Sangerhäuser Str. 36. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie ergänzende Unterstützungsleistungen wie Beratung und Vermittlung.

Termin und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Kyffhäuserkreis hat keinen allgemeinen Publikumsverkehr. Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich mit einem vorher vereinbarten Termin möglich. Bitte rufen Sie vor einem Besuch unter +49 3466 363-0 an oder nehmen Sie über die Website www.jobcenter-kyf.de Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter ist Anlaufstelle, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln oder anderen Leistungen bestreiten können und erwerbsfähig sind. Es prüft Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten der Unterkunft und bietet Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Sind Sie nicht erwerbsfähig oder haben Sie bereits das Rentenalter erreicht, könnte stattdessen das Sozialamt oder die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kyffhäuserkreis ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden acht Postleitzahlen des Kyffhäuserkreises gemeldet sind: 06556, 06567, 06571, 06577, 99706, 99707, 99713 und 99718.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in Artern unterhält das Jobcenter Kyffhäuserkreis einen weiteren Standort:

Sondershausen, Nordhäuser Str. 1

Wussten Sie? Das Jobcenter Kyffhäuserkreis ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Vermittlung in Arbeit aus einer Hand kommen – Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.