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Das Jobcenter Kusel ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) im Landkreis Kusel und hat seinen Sitz in der Fritz-Wunderlich-Str. 49 b in 66869 Kusel. Es unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen bestreiten können, und begleitet sie bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Träger ist allein der Landkreis Kusel – die Bundesagentur für Arbeit ist an diesem Jobcenter nicht beteiligt.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Kusel bewilligt Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), berät zu Eingliederungsleistungen und vermittelt in Arbeit oder Fördermaßnahmen. Weil der Landkreis Kusel als zugelassener kommunaler Träger eigenständig arbeitet, können Anträge und Unterlagen nicht über das Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Bitte nutzen Sie für Anträge ausschließlich die eigenen Kanäle dieses Jobcenters. Informationen dazu, welche Formulare und Einreichungswege zur Verfügung stehen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-landkreis-kusel.de. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Kusel für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Das Jobcenter Kusel ist telefonisch unter 06381 99698-0 erreichbar. Aktuelle Öffnungszeiten sowie Hinweise zu Terminen und Sprechzeiten erfragen Sie am besten direkt per Telefon oder entnehmen Sie der Website www.jobcenter-landkreis-kusel.de. Weitere Standorte bestehen nicht; alle Anliegen werden über die Adresse in Kusel bearbeitet.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kusel ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 26 Postleitzahlgebieten im Landkreis Kusel und den angrenzenden Bereichen: 66869, 66871, 66879, 66885, 66887, 66901, 66903, 66904, 66907, 66909, 66914, 66916, 67737, 67742, 67744, 67745, 67746, 67748, 67749, 67752, 67753, 67754, 67756, 67757, 67759 und 67806. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern allein vom jeweiligen Landkreis oder von der kreisfreien Stadt betrieben werden. Das Jobcenter Kusel gehört dazu. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller bedeutet das konkret: Anträge auf Grundsicherungsgeld stellen Sie hier direkt beim Landkreis, nicht über die Bundesagentur. Die Jobsuche über die Jobbörse, die Arbeitsuchendmeldung und Informationsangebote wie BERUFENET stehen Ihnen dabei unabhängig davon weiterhin offen.