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Das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in der Emilienstraße 45 in Siegen. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für finanzielle Unterstützung bei Erwerbslosigkeit sowie für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wer im Kreis Siegen-Wittgenstein hilfebedürftig ist und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und bewilligt laufende Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Daneben unterstützt es Leistungsbeziehende dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zu erhalten – etwa durch Beratung, Vermittlung, Fördermaßnahmen oder die Übernahme von Weiterbildungskosten. Auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie besondere Bedarfe werden über das Jobcenter abgewickelt. Sind Sie unsicher, ob das Jobcenter oder eine andere Behörde für Ihren Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Die Hauptstelle in Siegen ist telefonisch unter +49 271 38469-100 erreichbar. Ergänzende Informationen zu Anträgen, Formularen und aktuellen Hinweisen stellt das Jobcenter auf seiner Website unter www.jobcenter-kreis-siegen-wittgenstein.de bereit. Da der Kreis Siegen-Wittgenstein flächenmäßig weit ausgedehnt ist, unterhält das Jobcenter neben dem Hauptsitz elf weitere Anlaufstellen in der Region, sodass Sie in der Regel eine Stelle in Ihrer Nähe aufsuchen können.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein ist zuständig für Adressen in den folgenden fünfzehn Postleitzahlgebieten des Kreises: 57072, 57074, 57076, 57078, 57080, 57223, 57234, 57250, 57258, 57271, 57290, 57299, 57319, 57334 und 57339.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Siegen (Emilienstraße 45) gibt es folgende Nebenstellen:

  • Bad Berleburg, Poststr. 27
  • Bad Laasphe, Buchwiesenstr. 42
  • Burbach, Nassauische Str. 15
  • Erndtebrück, Talstr. 27
  • Freudenberg, Morer Platz 1
  • Hilchenbach, Markt 13
  • Kreuztal, Siegener Str. 9
  • Netphen, Untere Industriestr. 20
  • Neunkirchen, Kölner Str. 145
  • Siegen, Weidenauer Straße 167
  • Wilnsdorf, Rathausstr. 18
Wussten Sie? Das Grundsicherungsgeld hieß bis zum 30. Juni 2026 Bürgergeld. Seit dem 1. Juli 2026 gilt der neue Name gesetzlich. Behörden dürfen auf Bescheiden und Schreiben übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2026 die Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in dieser Zeit ein Schreiben mit dem alten Begriff erhalten, hat das keine Auswirkung auf Ihre Leistung – es handelt sich um dieselbe Unterstützung unter neuem Namen.
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