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Das Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und hat seinen Hauptsitz in der Arsenalstraße 18–22 in Rendsburg. Zusätzlich gibt es Nebenstellen in Eckernförde, Hohenwestedt und einen weiteren Standort in Kiel.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bewilligt und zahlt das Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Neben der finanziellen Unterstützung umfasst die Arbeit des Jobcenters die Beratung zur Aufnahme einer Beschäftigung sowie die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen. Auch Fragen zu Leistungen für Unterkunft und Heizung werden hier bearbeitet. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Gemeinsame Einrichtung von Kreis und Bundesagentur

Das Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde wird gemeinsam vom Kreis und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Das bedeutet für Sie in der Praxis: Beide Träger sind unter einem Dach gebündelt, sodass Sie nicht zwischen verschiedenen Stellen wechseln müssen, um Grundsicherungsgeld und Vermittlungsleistungen zu erhalten. Die offizielle Website des Jobcenters finden Sie unter www.jobcenter-rendsburg-eckernfoerde.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter ist für ein großes Gebiet mit 70 Postleitzahlen zuständig, das weite Teile des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie angrenzende Bereiche umfasst. Die folgenden Postleitzahlen gehören zum Einzugsgebiet:

24107, 24109, 24113, 24119, 24161, 24214, 24220, 24229, 24239, 24241, 24242, 24244, 24247, 24251, 24254, 24259, 24340, 24351, 24354, 24357, 24358, 24360, 24361, 24363, 24364, 24366, 24367, 24369, 24398, 24582, 24589, 24594, 24613, 24622, 24625, 24631, 24634, 24644, 24646, 24647, 24768, 24782, 24783, 24784, 24787, 24790, 24791, 24793, 24794, 24796, 24797, 24799, 24800, 24802, 24805, 24806, 24808, 24809, 24811, 24813, 24814, 24816, 24819, 24848, 25557, 25575, 25585, 25590, 25725, 25767

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Rendsburg betreibt das Jobcenter folgende Nebenstellen:

Eckernförde, Riesebyer Str. 6
Hohenwestedt, Itzehoer Str. 31–33
Kiel, Sophienblatt 100
Rendsburg, Arsenalstr. 18–22

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 heißt die bisherige Leistung nicht mehr „Bürgergeld”, sondern „Grundsicherungsgeld”. Behörden dürfen auf Bescheiden bis zum 31. Dezember 2026 noch den alten Begriff „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also nach diesem Datum einen Bescheid erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, ist das rechtlich korrekt und bedeutet keine Änderung Ihrer Leistungen.
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