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Das Jobcenter Kreis Recklinghausen ist als zugelassener kommunaler Träger organisiert und wird vollständig von der Kommune betrieben – unter dem Namen Vestische Arbeit mit Hauptsitz an der Kurt-Schumacher-Allee 1 in Recklinghausen. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II sowie für die Vermittlung in Arbeit und die Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung für Menschen im Kreis Recklinghausen.

Leistungen und Zugang

Wenn Sie hilfebedürftig sind und erwerbsfähig, können Sie beim Jobcenter Kreis Recklinghausen Grundsicherungsgeld beantragen. Das umfasst unter anderem Leistungen zum Lebensunterhalt sowie Unterstützung bei der Suche nach einer Beschäftigung. Weil diese Dienststelle ein zugelassener kommunaler Träger ist, läuft die Antragstellung nicht über das Bundesportal jobcenter.digital – dieses Portal steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie direkt über die Kanäle der Vestischen Arbeit ein. Die genauen Wege – ob Online-Formular, Post oder persönlich – entnehmen Sie bitte der offiziellen Website unter www.vestische-arbeit.de.

Öffnungszeiten und Kontakt

Für diese Dienststelle liegen uns derzeit keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter Kreis Recklinghausen – telefonisch unter 02361 3067-150 oder auf der Website www.vestische-arbeit.de. Dort finden Sie auch Informationen darüber, ob und wann eine persönliche Vorsprache notwendig ist oder ob Ihr Anliegen schriftlich oder telefonisch geklärt werden kann.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Recklinghausen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 24 Postleitzahlgebiete im Kreis Recklinghausen wohnen: 44575, 44577, 44579, 44581, 45657, 45659, 45661, 45663, 45665, 45699, 45701, 45711, 45721, 45731, 45739, 45768, 45770, 45772, 45964, 45966, 45968, 46282, 46284 und 46286. Sollte sich herausstellen, dass für Ihren Wohnsitz eine andere Stelle zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Das Jobcenter Kreis Recklinghausen gehört zu den bundesweit 104 Jobcentern, die als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Ansprechpartner, Bescheide und Antragsverfahren laufen ausschließlich über die Kommune, nicht über die Bundesagentur. Die Arbeitsuchendmeldung sowie Angebote wie die Jobbörse oder die Weiterbildungssuche der Bundesagentur stehen Ihnen davon unabhängig weiterhin offen.