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Das Jobcenter Kreis Olpe ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Olpe und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz an der Hansastraße 25 in Attendorn. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Neben dem finanziellen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) umfasst das Aufgabengebiet auch Beratung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Kreis Olpe prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und zahlt die bewilligten Leistungen aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie in bestimmten Situationen Einmalleistungen. Gleichzeitig begleitet das Jobcenter die Suche nach Beschäftigung: Es vermittelt in Arbeit, schlägt Qualifizierungen vor und kann Maßnahmen finanzieren, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist, können Sie sich dort vorstellen — nach Paragraf 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Beratung und persönlicher Kontakt

Das Jobcenter Kreis Olpe ist telefonisch unter +49 2761 94126-0 erreichbar. Weitere Informationen zu Leistungen, Antragsunterlagen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-kreis-olpe.de. Für persönliche Gespräche stehen neben dem Hauptstandort in Attendorn auch zwei weitere Standorte im Kreisgebiet zur Verfügung.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Olpe ist für Personen zuständig, die in folgenden Postleitzahlgebieten des Kreises Olpe wohnen: 57368, 57399, 57413, 57439, 57462, 57482 und 57489. Maßgeblich ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Weitere Standorte

Lennestadt, Thomas-Morus-Platz 1
Olpe, Bruchstr. 50

Wussten Sie? Das Jobcenter Kreis Olpe ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus einer Hand kommen — Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Stellen wenden. Außerdem gilt seit dem 1. Juli 2026 der neue Name „Grundsicherungsgeld” für die Leistung, die bisher Bürgergeld hieß. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Behörden auf Bescheiden übergangsweise noch den alten Begriff „Bürgergeld” verwenden — das ändert nichts an Ihren Ansprüchen.
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