Das Jobcenter Kreis Gütersloh ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Kreis Gütersloh. Es hat seinen Sitz in der Straße Auf dem Stempel 5 in 33334 Gütersloh und wird als zugelassener kommunaler Träger eigenständig vom Kreis Gütersloh betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.
Das Jobcenter ist zuständig für alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören unter anderem die Übernahme von Unterkunftskosten, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Unterstützung bei der Jobsuche. Weil der Kreis Gütersloh eine Optionskommune ist, läuft die Antragstellung ausschließlich über die eigenen Kanäle des Jobcenters – das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt beim Jobcenter Kreis Gütersloh ein. Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.kreis-guetersloh.de/themen/jobcenter/.
Für diese Dienststelle liegen derzeit keine Öffnungszeiten vor. Aktuelle Sprechzeiten und Informationen zur Terminvereinbarung erfragen Sie bitte direkt auf der Website des Jobcenters unter www.kreis-guetersloh.de/themen/jobcenter/. Eine Telefonnummer ist für diese Dienststelle im Verzeichnis nicht hinterlegt; auch hier hilft die Website weiter.
Das Jobcenter Kreis Gütersloh ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 16 Postleitzahlgebiete wohnen: 33330, 33332, 33334, 33335, 33378, 33397, 33415, 33428, 33442, 33449, 33758, 33775, 33790, 33803, 33824 und 33829. Falls Sie unsicher sind, ob dieses Jobcenter für Ihre Adresse zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.