Das Jobcenter Kleve ist eine Einrichtung des Kreises Kleve und hat seinen Sitz in der Nassauer Allee 15–23 in 47533 Kleve. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung in Arbeit und die Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung für erwerbsfähige Menschen im Kreisgebiet.
Das Jobcenter Kleve bewilligt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II, übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft und begleitet Sie auf dem Weg in Beschäftigung. Dazu gehören individuelle Beratungsgespräche, Vermittlungsangebote sowie Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterbildung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Jobcenter Kleve für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie Ihren Antrag trotzdem dort einreichen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Kleve wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Kreis Kleve betrieben, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat eine konkrete Folge für die Antragstellung: Das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte ausschließlich über die eigenen Kanäle des Jobcenters Kleve ein — per Post, persönlich vor Ort oder über die auf der Website des Kreises Kleve angebotenen Wege. Die Website erreichen Sie unter kreis-kleve.de, die zentrale Rufnummer lautet 02821 85-0. Dienste der Bundesagentur, die allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen — darunter die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche — können Sie unabhängig davon weiterhin nutzen.
Das Jobcenter Kleve ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden zwanzig Postleitzahlgebiete im Kreis Kleve wohnen: 46446, 46459, 47509, 47533, 47546, 47551, 47559, 47574, 47589, 47608, 47623, 47624, 47625, 47626, 47627, 47638, 47647, 47652, 47661 und 47669.