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Das Jobcenter Kempten ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt Kempten und der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt in der Keselstraße 14a im Stadtgebiet Kempten (Allgäu) und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Wer wird hier beraten und unterstützt?

Das Jobcenter Kempten richtet sich an erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren und deren Haushaltsangehörige, die Grundsicherungsgeld beantragen oder bereits beziehen. Das umfasst sowohl die finanzielle Unterstützung als auch Maßnahmen, die bei der Aufnahme einer Beschäftigung helfen sollen — etwa Beratungsgespräche, Eingliederungsvereinbarungen oder die Vermittlung in Qualifizierungsangebote. Wer hingegen Arbeitslosengeld I beansprucht, also Leistungen nach SGB III, wendet sich an die Agentur für Arbeit, nicht an das Jobcenter. Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag und Kontakt

Das Jobcenter Kempten ist telefonisch unter +49 831 51290-12 erreichbar. Wer Grundsicherungsgeld erstmals beantragen möchte, sollte sich möglichst frühzeitig melden, da Leistungen in der Regel erst ab dem Monat des Antragseingangs gewährt werden. Für das persönliche Gespräch vor Ort finden Sie die Öffnungszeiten im entsprechenden Feld dieses Eintrags.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kempten ist räumlich für das gesamte Stadtgebiet von Kempten (Allgäu) zuständig. Dazu gehören die folgenden drei Postleitzahlbereiche, die zusammen das Kemptener Stadtgebiet abdecken: 87435, 87437 und 87439. Wenn Ihre Adresse eine dieser Postleitzahlen trägt, sind Sie hier richtig.

Wussten Sie? Das Jobcenter Kempten ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Stadt und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam Träger sind und auch gemeinsam Verantwortung für die Leistungen tragen. Das hat eine praktische Folge für Sie: Fragen zur finanziellen Unterstützung nach SGB II und Fragen zur Arbeitsvermittlung werden unter einem Dach bearbeitet. Sie müssen dafür nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln.