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Das Jobcenter Holzminden ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Holzminden und der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt an der Steinbreite 12 in 37603 Holzminden und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis.

Was das Jobcenter für Sie tut

Das Jobcenter Holzminden prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, berechnet den Leistungsanspruch und zahlt die bewilligten Leistungen aus. Darüber hinaus unterstützt es erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zu behalten — zum Beispiel durch Beratung, Vermittlung und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Zuständig ist das Jobcenter immer dann, wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder anderen Leistungen vollständig decken können. Sind Sie nicht erwerbsfähig, ist stattdessen das Sozialamt zuständig; falls Sie sich zunächst an die falsche Stelle wenden, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten, und das ursprüngliche Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

So erreichen Sie die Dienststelle

Sie erreichen das Jobcenter Holzminden telefonisch unter +49 5531 7047-4. Weitere Informationen, darunter aktuelle Hinweise zu Sprechzeiten und Antragsunterlagen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-holzminden.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Holzminden ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 18 Postleitzahlgebiete wohnen: 31073, 31868, 37603, 37619, 37620, 37627, 37632, 37633, 37635, 37639, 37640, 37642, 37643, 37647, 37649, 37691, 37697 und 37699. Maßgeblich ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in Holzminden gibt es eine weitere Anlaufstelle:

Alfeld, Kaiser-Wilhelm-Str. 41

Wussten Sie? Das Jobcenter Holzminden ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und finanzielle Grundsicherung aus einer Hand kommen — Sie müssen sich nicht an zwei getrennte Behörden wenden.