Das Jobcenter Heidenheim ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Heidenheim und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz in der Theodor-Heuss-Str. 1 in 89518 Heidenheim an der Brenz und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige im Landkreis Heidenheim.
Wenn Sie hilfebedürftig und grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, können Sie beim Jobcenter Heidenheim Grundsicherungsgeld beantragen. Die Leistung sichert den Lebensunterhalt, solange kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Neben der finanziellen Unterstützung vermittelt das Jobcenter in Arbeit oder Ausbildung und kann begleitende Maßnahmen wie Qualifizierungen oder Beratungsangebote einsetzen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle – etwa die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt – für Ihre Situation zuständig ist, können Sie Ihren Antrag dennoch hier einreichen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Heidenheim erreichen Sie telefonisch unter +49 7321 345-0. Weitere Informationen sowie Formulare und Hinweise zum Ablauf finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-heidenheim.de. Dort sind auch die aktuellen Öffnungszeiten und Hinweise zur Terminvereinbarung veröffentlicht. Bringen Sie zu einem persönlichen Gespräch Ihren Personalausweis sowie Unterlagen zu Einkommen, Miete und Wohnkosten mit, soweit vorhanden – das beschleunigt die Bearbeitung.
Das Jobcenter Heidenheim ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 15 Postleitzahlgebieten des Landkreises Heidenheim und angrenzender Gemeinden: 73450, 73566, 89168, 89518, 89520, 89522, 89537, 89542, 89547, 89551, 89555, 89561, 89564, 89567 und 89568.