Das Jobcenter Heidekreis ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Heidekreis. Es hat seinen Sitz in der Vogteistraße 19 in Bad Fallingbostel und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wer im Heidekreis Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Unterstützung bei der Arbeitssuche benötigt, wendet sich direkt an dieses Jobcenter.
Das Jobcenter Heidekreis entscheidet über Anträge auf Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft und vermittelt Leistungen zur Eingliederung in Arbeit – etwa Qualifizierungen, Bewerbungstraining oder geförderte Beschäftigung. Weil das Jobcenter als kommunaler Träger eigenständig organisiert ist, läuft die Antragstellung über die eigenen Kanäle des Landkreises. Das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt beim Jobcenter Heidekreis ein – telefonisch erreichbar unter 05162 970-0 oder über die Website des Landkreises.
Unabhängig von der Trägerform des Jobcenters können Sie die Dienste der Bundesagentur für Arbeit weiterhin nutzen: die Jobbörse, BERUFENET zur Berufsinformation und die Weiterbildungssuche stehen allen offen. Die Arbeitsuchendmeldung nehmen Sie wie bundesweit üblich über die Agentur für Arbeit vor – das ist von der Zuständigkeit des Jobcenters Heidekreis für Grundsicherungsgeld getrennt zu betrachten.
Das Jobcenter Heidekreis ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden zwölf Postleitzahlgebiete des Landkreises wohnen: 27336, 29614, 29633, 29640, 29643, 29646, 29649, 29664, 29683, 29690, 29693 und 29699. Sollte wider Erwarten eine andere Stelle zuständig sein, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.