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Das Jobcenter Haßberge ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Haßberge und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz an der Promenade 17 in Haßfurt. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Wer im Landkreis Haßberge lebt und Unterstützung bei Lebensunterhalt oder bei der Suche nach Arbeit benötigt, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Haßberge prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld und bewilligt monatliche Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Jobcenter Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an: Dazu können Beratungsgespräche, Vermittlung in Beschäftigung, Fördermaßnahmen oder die Übernahme von Qualifizierungskosten gehören. Für jede leistungsberechtigte Person wird gemeinsam ein Eingliederungsplan erarbeitet. Auch Leistungen für Kinder, etwa für Schule oder Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets, können beim Jobcenter beantragt werden.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Sie erreichen das Jobcenter Haßberge telefonisch unter +49 9521 929-885. Einen Antrag können Sie persönlich in der Promenade 17 in Haßfurt einreichen. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Haßberge für Ihre Situation zuständig ist, können Sie sich dennoch dort melden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Haßberge ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 25 Postleitzahlgebiete im Landkreis Haßberge wohnen: 96106, 96126, 96151, 96166, 96176, 96181, 96184, 96188, 96190, 97437, 97461, 97475, 97478, 97483, 97486, 97491, 97494, 97496, 97500, 97503, 97514, 97519, 97522, 97531 und 97539.

Wussten Sie? Das Jobcenter Haßberge ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass an einer Stelle sowohl Fragen zur finanziellen Unterstützung nach SGB II als auch zur Vermittlung in Arbeit bearbeitet werden. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.