Das Jobcenter Harz ist die zuständige Behörde für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen im Landkreis Harz. Es hat seinen Hauptsitz in der Kurtsstraße 13 in Wernigerode und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Harz organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wer im Landkreis Harz erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, wendet sich für Leistungen nach dem SGB II direkt an dieses Jobcenter.
Das Jobcenter Harz bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und vermittelt Eingliederungsleistungen, die beim Weg in Arbeit oder Ausbildung unterstützen. Weil das Jobcenter Harz als kommunaler Träger eigenständig arbeitet, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters Harz ein – Informationen dazu finden Sie auf der Website chancen-schaffen-im-harz.de oder Sie rufen unter 03943 58-3000 an.
Die Arbeitsuchendmeldung läuft grundsätzlich über die Agentur für Arbeit und ist unabhängig davon, welches Jobcenter für Sie zuständig ist. Auch die Jobsuche über die Jobbörse, Informationen zu Berufen über BERUFENET sowie die Suche nach Weiterbildungsangeboten stehen Ihnen über die Angebote der Bundesagentur für Arbeit offen – die Trägerform des Jobcenters Harz hat darauf keinen Einfluss.
Das Jobcenter Harz ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 23 Postleitzahlgebiete im Landkreis Harz wohnen: 06333, 06458, 06463, 06484, 06493, 06502, 06543, 38820, 38822, 38828, 38829, 38835, 38836, 38838, 38855, 38871, 38875, 38877, 38879, 38889, 38895, 38899 und 39397. Wenn Sie unsicher sind, ob dieses Jobcenter für Ihre Adresse zuständig ist, wenden Sie sich einfach dort. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.