Das Jobcenter Hamm ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II in der Stadt Hamm. Es hat seinen Sitz am Teichweg 1 in 59075 Hamm und ist als zugelassener kommunaler Träger allein von der Stadt Hamm organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist es für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können, sowie für die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen.
Das Jobcenter Hamm bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie damit verbundene ergänzende Hilfen. Weil die Dienststelle als kommunaler Träger eigenständig arbeitet, ist das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht nutzbar. Anträge und Unterlagen reichen Sie ausschließlich über die eigenen Kanäle des Jobcenters Hamm ein – Informationen dazu finden Sie auf der Website www.jobcenter-hamm.de. Die Arbeitsuchendmeldung hingegen erfolgt weiterhin über die Agentur für Arbeit; auch die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur stehen Ihnen unabhängig davon offen.
Zu den aktuellen Öffnungszeiten liegen im Verzeichnis keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Jobcenter Hamm – telefonisch unter 02381 17-6991 oder auf der offiziellen Website www.jobcenter-hamm.de. Sollten Sie unsicher sein, ob das Jobcenter Hamm für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Hamm ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete der Stadt Hamm gemeldet sind: 59063, 59065, 59067, 59069, 59071, 59073, 59075 und 59077. Wenn Sie in einem dieser Gebiete wohnen und Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits beziehen, ist diese Dienststelle Ihre zuständige Anlaufstelle.