Das Jobcenter Gelsenkirchen ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Vattmannstr. 12 in 45879 Gelsenkirchen und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Haushaltsangehörige.
Das Jobcenter Gelsenkirchen prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld, bewilligt laufende Zahlungen und übernimmt angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus unterstützt es Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen — etwa durch Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Förderung von Weiterbildungen. Wenden Sie sich an das Jobcenter, wenn Sie arbeitslos sind und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sollte im Einzelfall eine andere Behörde zuständig sein, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten; der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Weil Gelsenkirchen eine großstädtisch gewachsene Kommune mit vielen Stadtteilen ist, unterhält das Jobcenter neben dem Hauptstandort in der Vattmannstraße vier weitere Standorte im Stadtgebiet. Je nach Wohnort oder persönlicher Situation kann es sinnvoll sein, die Ihnen nächstgelegene Geschäftsstelle aufzusuchen. Welche Stelle für Ihren Haushalt zuständig ist, erfahren Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-gelsenkirchen.de oder telefonisch unter +49 209 60509-0.
Das Jobcenter Gelsenkirchen ist für alle Postleitzahlen des Gelsenkirchener Stadtgebiets zuständig. Maßgeblich sind die folgenden 13 Postleitzahlbezirke: 45879, 45881, 45883, 45884, 45886, 45888, 45889, 45891, 45892, 45894, 45896, 45897 und 45899.
Neben dem Hauptsitz in der Vattmannstraße erreichen Sie das Jobcenter Gelsenkirchen auch an diesen Adressen: