Das Jobcenter Fürth Land ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Fürth und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz am Stresemannplatz 5 in 90763 Fürth und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Landkreis Fürth.
Wenn Sie hilfebedürftig und grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, können Sie Grundsicherungsgeld beantragen. Das Jobcenter Fürth Land prüft Ihren Anspruch, übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Kosten für Unterkunft und Heizung und unterstützt Sie mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit — etwa durch Beratung, Vermittlung oder die Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen. Für jede leistungsberechtigte Person wird eine persönliche Ansprechperson im Jobcenter benannt.
Zuständig ist das Jobcenter Fürth Land für Sie, wenn Sie in einer der Gemeinden des Landkreises Fürth wohnen — nicht für die kreisfreie Stadt Fürth, die ein eigenes Jobcenter hat. Falls Sie unsicher sind, ob Sie beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit richtig sind: Wer Arbeitslosengeld I nach SGB III bezieht, wendet sich an die Agentur für Arbeit; wer Grundsicherungsgeld nach SGB II benötigt, ist beim Jobcenter richtig. Sollten Sie versehentlich beim falschen Träger einen Antrag stellen, ist dieser nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten — Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Fürth Land ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete des Landkreises Fürth wohnen: 90513, 90522, 90547, 90556, 90574, 90579, 90587, 90613, 90614, 90617, 91452 und 91469.